Kanzlei Brandt & Vogt
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Erbrecht

Das Erbrecht betrifft zwei sehr unterschiedliche Situationen: die vorausschauende Gestaltung zu Lebzeiten und die Auseinandersetzung im Erbfall. Wir beraten Sie bei Testament und Erbvertrag ebenso wie bei Erbschaft, Pflichtteil und Erbengemeinschaft.

Ein klar formuliertes Testament beugt Streit vor und sichert Ihren Willen. Ist der Erbfall bereits eingetreten, helfen wir bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen — vom Pflichtteil bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Im persönlichen Gespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation und zeigen Ihnen die sinnvollen nächsten Schritte auf.

  • Testament und Erbvertrag gestalten
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren
  • Erbengemeinschaft und Nachlassabwicklung
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