Kanzlei Brandt & Vogt

FAQ

Häufige Fragen

Bieten Sie eine Erstberatung an?

Ja. In der Erstberatung klären wir Ihr Anliegen, ordnen die rechtliche Ausgangslage ein und besprechen das mögliche Vorgehen. Vereinbaren Sie dafür einfach telefonisch oder online einen Termin.

Was kostet die Erstberatung?

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. einer individuellen Vereinbarung. Den Rahmen für die Erstberatung nennen wir Ihnen vorab transparent, damit Sie nicht mit unerwarteten Kosten rechnen müssen.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bringen Sie bitte alle Dokumente mit, die mit Ihrem Anliegen zu tun haben — etwa Verträge, Schriftwechsel, Bescheide oder Hinweise auf laufende Fristen. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer können wir Ihre Sache einschätzen.

In welchen Rechtsgebieten beraten Sie?

Unsere Schwerpunkte sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungsrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Ist Ihr Anliegen nicht dabei, sagen wir Ihnen offen, ob wir helfen können, oder empfehlen Ihnen eine geeignete Kollegin oder einen Kollegen.

Übernehmen Sie Mandate mit Rechtsschutzversicherung?

Ja. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und übernehmen für Sie die Deckungsanfrage. Bringen Sie dazu bitte Ihre Versicherungsunterlagen mit.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In dringenden Fällen — etwa bei kurzen Fristen wie der Kündigungsschutzklage — bemühen wir uns um einen sehr kurzfristigen Termin. Rufen Sie uns an, dann finden wir gemeinsam eine Lösung.